Dienste an- / abmelden

Jeder Bürger ist laut Meldegesetz verpflichtet, den zuständigen Behörden einen Wechsel des Wohnortes mitzuteilen. Aber auch andere Ämter, Banken, Post und Telekom über die neue Adresse informiert werden. Hier haben wir für Sie eine Auflistung der wichtigsten Dienste die Sie ummelden sollten.

  • im Einwohnermeldeamt ummelden (in vielen Städten online möglich)
  • Bei der Zulassungsstelle das KFZ ummelden
  • Adresse allen Leistungsträgern mitteilen(Bafög[auch beim zurückzahlen]), Arbeitsamt, etc)
  • GEZ für ARD und ZDF über neue Adresse informieren
  • Telefonanschluss ummelden (wenn beim Anbieter nicht möglich, dann bei neuem Anbieter anmelden)
  • Bei bisherigem DSL Internetanschluss sollte überprüft werden, ob in der neuen Wohnung ein DSL Anschluss verfügbar ist.
  • Nachsendeantrag bei der Post stellen
  • Der Bank die neue Adresse mitteilen
  • Dem Arbeitgeber die neue Adresse mitteilen
  • Stromzähler bei Aus- und Einzug ablesen
  • Sind Müllentsorgungen nicht in den Mietnebenkosten enthalten muss diese rechtzeitig gekündigt werden.
  • Versicherungen vom Umzug benachrichtigen(Kranken- und Unfallversicherung, Hausrat- und Haftpflichtversicherung, Lebensversicherung, Kfz-Versicherung)
  • Vereine und Verlage benachrichtigen
  • Kinder von Kindergarten oder von der Schule abmelden und rechtzeitig wieder neu anmelden
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