Gesetzliche Unfallversicherung

Der Abschluss einer gesetzlichen Unfallversicherung während der Bauphase ist Pflicht und wird über die Bauberufsgenossenschaft abgeschlossen.

Sie müssen diese Versicherung abschließen, denn in dieser Versicherung werden ausschließlich Personenschäden versichert, die durch jegliche Personen, welche von Ihnen beauftragt wurden (Handwerker wie private Helfer) wurden, verursacht werden. Da sie automatisch versichert sind kann die Bauberufsgenossenschaft die Beiträge auch nach dem Bau einfordern.

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