Eine Bauherrenhaftpflicht versichert den Bauherren bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, bei Verletzung der Überwachungspflicht oder, auf Grund eines Verschuldens bei der Auswahl der am Bau Beteiligten.
Der Bauherr ist dann aber nicht der alleinige Hafter des Schadens, die beauftragten sachverständigen Personen sind auch verantwortlich. In diesem Fall haften jedoch jeder für den Schaden in voller Höhe.
Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung beinhaltet meist zusätzlich eine Rechtschutzversicherung.