Bauhelferunfallversicherung

Neben der gesetzlichen Unfallversicherung werden bei der Bauhelferunfallversicherung Schäden bis zu einer gewissen Höchstgrenze abgedeckt.

Dies betrifft also nicht nur Personenschäden, sondern auch Ausfallgeld und ähnliches.

Versichert sind alle nicht gewerblich auf der im Versicherungsschein bezeichneten Baustelle tätigen Personen. Dazu zählen neben dem Versicherungsnehmer und seinen Familienangehörigen alle Personen, die in Nachbarschaftshilfe tätig sind.

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