Risikolebensversicherung

Stirbt der Bauherr, können Hinterbliebene auf den entstandenen Kosten des Hausbaus sitzen bleiben.

Um diesen Fall auszu- schließen, lohnt es sich eine Risikolebensversicherung über den Zeitraum abzuschließen, in dem das Haus abgezahlt wird. Im Todesfall kann die ausgezahlte Versicherungssumme so zur Abdeckung der Raten bzw. Schulden genutzt werden. Dabei ist zu beachten das keine kapitalbildene Lebensversicherung abgeschlossen wird, da hier meist nur der eingezahlte Betrag, selten der Betrag, der den Schulden entspricht. Bei einer Risikolebensversicherung können sie genau diesen Betrag als Versicherungssumme angeben bei minimalen Versicherungsprämien.

Eine Alternative für eine Lebensversicherung wäre die Restschuldversicherung, bei der immer genau der Betrag versichert ist, der noch abzutragen ist.

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