Hierbei sieht die neue Rentenreform vor, dass eine private Rentenversicherung, welche staatlich gefördert wird als zinsfreies Darlehen für eine Baufinanzierung genutzt werden kann.
Hierfür müssen mindestens 10.000 EUR durch staatliche Zuschüsse und Eigenkapital in einen "Spartopf" eingezahlt wurden sein, 50.000 EUR dürfen dabei nicht überschritten werden. Als Bedingung wird vorausgesetzt, dass dieses Geld ausschließlich für den Kauf einer privaten Immobilie genutzt wird, denn dies wäre eine Maßnahme für die Altersvorsorge.
Der entnommene Betrag muss jedoch bis zum vollendeten 65. Lebensjahr wieder zurückgezahlt werden. Die private Vorsorge muss weiterhin bespart werden, um die Zuschüsse des Staates nutzen zu können, dies führt zu einer Doppelbelastung. Zudem fallen für das entnommene Geld keine Guthabenzinsen und sonstige Erträge an, so dass die private Zusatzrente geringer ausfällt.