Wohnungsbauförderung ist eine Komponente der Bausparförderung (Vorsparförderung).
Bei den staatlichen Wohnungsbauförderungen wird Ihnen bei Abschluss einen Bausparertrags eine zusätzliche Wohnungsbauprämie vom Staat gezahlt.
Prämienberechtigt sind alle in der Bundesrepublik unbeschränkt steuerpflichtigen Personen/Bausparer ab 16 Jahren oder Vollwaisen unabhängig vom Alter. Die Wohnungsbauprämie beträgt 8,8%. Das Geld muss 7 Jahre lang liegen, damit man die Förderung behalten darf. Ausnahmen sind möglich, wenn man zum Beispiel länger als 1 Jahr arbeitslos ist. Dann darf der angesparte Betrag inklusive der Förderungszahlungen aufgebraucht werden.