Wie definiert sich die Miete?
Die "Miete" als Begriff ist in dieser Form nicht gesetzlich definiert. Grundsätzlich ist die Entrichtung der Miete in einem Mietvertrag die Pflicht des Mieters für die Überlassung des Wohnraumes. Die Höhe einer Miete ist frei verhandelbar, solange die Wohnung nicht preisgebunden ist.
Hierbei gilt zu beachten, dass die Miete vom Vermieter nicht unverhältnismäßig hoch angesetzt werden darf. Die örtliche Vergleichsmiete darf also nicht beliebig weit überschritten werden. Bei Mietpreisüberhöhung greifen die Vorschriften von § 5 Wirtschaftsstrafgesetz "Verbot zur Mietpreisüberhöhung". Beim Mietwucher § 302 StGB.
Im Mietrechtsreformgesetz ist festgelegt, dass (sofern vertraglich nicht anders vereinbart) eine Miete am dritten Werktag eines Monats zu entrichten ist.
Da es gesetzlich keine Vorschriften gibt, welche Zahlungen alles zur Miete gehören, haben sich mehrere Bezeichnungen für die Grundmiete durchgesetzt: