Was ist die Bruttomiete?
Wird eine Bruttomiete angegeben, so enthält diese auch sämtliche Betriebkosten und Heizkosten einer Wohnung. Diese sind dann nicht gesondert ausgewiesen. Da laut Heizkostenverordnung die Heiz- und Warmwasserkosten jedoch verbrauchsabhängig berechnet werden müssen, sind meist nur die kalten Betriebskosten enthalten. Die Bruttomiete kann dann also eher als Teilinklusivmiete verstanden und verwendet werden.
Bruttokaltmiete
Die Bruttokaltmiete enthält alle Positionen der Bruttomiete, jedoch nicht die durch die Heizkostenverordnung vorgeschriebenen verbrauchsabhängig zu berechnenden Heizkosten.
Teilinklusivmiete
Teilinklusivmiete bedeutet, dass eine odere mehrere Kostenfaktoren gesondert abgerechnet werden und nicht in der festgelegten Miete enthalten sind. Dies können z.B. die Heizkosten sein.
Nettokaltmiete
Wenn weder die Betriebskosten noch die Heizkosten in der Miete enthalten sind, spricht man von einer Nettokaltmiete. Oftmals werden die Betriebskosten in monatlicher Rate als Betriebkostenvorauszahlung abgerechnet, die dann vom Vermieter nach Ablauf der Abrechnungsperiode mit den tatsächlichen Kosten verrechnet werden.